Von Anfang an: Keine Kosten für die Eltern

Wichtig war bei der Planung, dass den Eltern keine Kosten entstehen. So war es für uns selbstverständlich, dass wir die Beerdigungen unentgeltlich durchführen. Wenn auch das neue Bestattungsgesetz von NRW seit 2003 die Kliniken verpflichtet, die Kosten zu tragen, bleiben wir dabei.

Für uns ist es
- Zeichen unserer Anteilnahme am Schicksal der Familien
- Ausdruck der Achtung vor der Würde jeden Lebens
- ein Beitrag zur Pflege der Bestattungskultur.

Wir freuen uns, dass es auch den weiteren Beteiligten darum geht, eine gute Sache zu unterstützen: So stellt die Firma Lukassen keine Rechnung für das Ausheben des kleinen Grabes, wir bekommen unentgeltlich Blütenblätter (in den ersten Jahren von der Firma Rexforth, jetzt von Blumen Brinkmann); mit Frau Wassink und nun auch mit Herrn Böcker haben wir Orgelspieler, für die es selbstverständlich ist, ohne Bezahlung zu spielen.

 

Ein langer Weg
Trauer kennt keine Gewichtsgrenze

Unser persönliches Engagement hängt auch damit zusammen, dass wir auf den Seminaren für Trauerbegleiter seit Ende der 80er Jahre betroffene Eltern kennengelernt und ein wenig miterlebt haben, wie sehr sie dafür gekämpft haben, ihrem Kind einen Namen geben und es bestatten zu dürfen.

Den letzten Schritt auf diesem Weg erleben wir im Moment mit: Im Mai 2012 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass künftig auch die ganz Kleinen beurkundet werden, das Parlament muss noch zustimmen. Damit hat die Petition betroffener Eltern endlich Erfolg. 
Mehr dazu unter Änderung des Personenstandsgesetzes 2012

Individuelle Bestattung:
Wir beraten und begleiten Eltern auch, wenn sie ihr winziges stillgeborenes Kind individuell bestatten lassen möchten.
Gemeinsam mit ihnen überlegen wir, was zu ihrem Empfinden und zu ihren Wünschen passt, und unterstützen sie, damit zum persönlichen Leid nicht noch finanzielle Belastungen hinzukommen.

Zum besseren Verständnis eine Information zur Gesetzeslage: 
Das Bestattungsgesetz von Nordrhein-Westfalen von 2003 sieht vor, dass Eltern fehl- und totgeborene Kinder auf einem Friedhof bestatten können, wenn ein Elternteil dies möchte. Die Kliniken sind verpflichtet, sie darauf aufmerksam zu machen. Wenn Eltern dies nicht möchten, ist es Aufgabe der Krankenhäuser, die stillgeborenen Kinder auf eigene Kosten gemeinschaftlich zu bestatten.

Wenn Sie mehr Informationen möchten, sprechen Sie uns einfach an.

Wenn Sie selbst betroffen sind, kann Ihnen auch die Seite Stille Geburt weiterhelfen.