Änderung des Personenstandsgesetzes: Auch "Fehlgeburten" werden künftig beurkundet

Petition hat Erfolg - die 500 g-Grenze wird abgeschafft

Künftig können auch Eltern von fehlgeborenen Kindern (das sind Stillgeborene unter 500 g) eine Bescheinigung mit dem Namen ihres Kindes bekommen. Bisher wurden nur "Totgeburten" (Kinder mit einem Gewicht von mehr als 500 g) beurkundet. "Fehlgeburten" wurden überhaupt nicht registriert. Es gab sie offiziell gar nicht - als hätten sie nie existiert.

Eine große zusätzliche Belastung für Eltern! Die Problematik wurde noch verschärft dadurch, dass durch den medizinischen Fortschritt frühgeborene Kinder unter 500 g Geburtsgewicht Überlebenschancen haben.

Zu den Begriffen:
Als "Fehlgeburt" gilt ein totgeborenes Baby unter 500g Gewicht, eine "Totgeburt" ist ein tot geborenes Baby mit mehr als 500g Gewicht, eine "Frühgeburt" ist ein lebend geborenes Baby, das bis zur 37. Schwangerschaftswoche oder mit einem Gewicht von weniger als 2500g zur Welt kommt.

Der Begriff "Stillgeburt" und "stillgeboren" bezieht sich auf alle Kinder, die tot zur Welt gekommen sind. Er wurde geschaffen, weil die deutsche Sprache nur die unterscheidenden Begriffe Fehl- und Totgeburt kennt und kein zusammenfassendes Wort hat. Außerdem ist er wertneutral im Gegensatz zu "Fehlgeburt", ein Wort, das viele als verletzend empfinden, weil darin "Fehler" und "fehlerhaft" mitschwingt. 
Die Begriffe Tot- und Fehlgeburt sind im Personenstandsgesetz definiert, 1994 wurde - auch nach einer Petition- die Grenze von 1000 g auf 500 g abgesenkt.

Vielleicht führt der jetzige Beschluss ja auch dazu, dass man sich von diesen Begriffen löst. Es geht um Kinder und Eltern, die um sie trauern - unabhängig davon, wie schwer oder groß oder klein sie waren.
Dazu passt auch die liebevolle Bezeichnung "Sternenkinder", wie Eltern ihre Kinder oft nennen, ein Name, der mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet wird.

Diese Änderung des Personenstandsgesetzes ist ein wichtiger Erfolg nach langem Kampf und vielen Initiativen von Betroffenen. Wenn Sie  mehr darüber wissen möchten,  können Sie uns gern anrufen.

Eine klare ausführliche Darstellung des Sachverhalts haben die  verwaisten Eltern ins Internet gestellt.  
Dieser  Link informiert über die persönlichen Gründe und den Verlauf:  zum Hintergrund der Unterschriftenaktion...

 

Ein Hinweis noch zur Bestattung der ganz Kleinen, da es dazu  in der Presse  zumindest "verwirrende" Mitteilungen gibt:

Die Änderung des Personenstandsrechts hat keinerlei Bedeutung für die Beerdigungsmöglichkeiten in NRW. 
Zur Praxis in Dorsten und zur Gesetzeslage in NRW:
Fehl- und Totgeborene Kinder

15. Mai 2013:
Die Neuregelung tritt in Kraft!

Die Änderung des Gesetzes soll auch rückwirkend gelten für Eltern, deren Kind vor Inkrafttreten der Neuregelung nicht lebend zur Welt gekommen ist.

Mehrfache Anfragen von betroffenen Eltern bei uns zeigen, wie wichtig diese Frage für sie ist, deshalb dieser Hinweis.

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf den Seiten des Familienministeriums und bei den Initiatoren der  Petition.