Vorsorgevertrag


Es beruhigt, alles geregelt zu wissen.

In einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie Ihre Wünsche in rechtsverbindlicher Form festlegen. Sie können Ihre ganz persönlichen Wünsche bis ins Detail festlegen:
Art und Ort der Bestattung und den Ablauf, die Gestaltung der Trauerfeier, die Wahl des Sarges und ggf. der Urne, Trauerbriefe und Zeitungsanzeigen...
und ebenso z. B. Ihre Lieblingsmusik, die bei der Abschiedsfeier gespielt werden soll.

Alles genau festzulegen ist vor allem wichtig, wenn Sie allein leben. Wenn es Ihnen vor allem um die finanzielle Entlastung Ihrer Angehörigengeht und Sie nicht alle Einzelheiten schon bestimmen möchten, können Sie auch lediglich einen bestimmten Rahmen festlegen.

Selbstverständlich wird die Aufstellung der Gesamtkosten aufgegliedert nach den Dienstleistungen unseres Hauses, Fremdleistungen (z. B. Blumen) und Auslagen (z. B. Friedhofsgebühren).
Ebenso selbstverständlich erfolgt eine detaillierte Kostenaufstellung und eine präzise Abrechnung, wenn nach dem Todesfall alle vereinbarten Leistungen erbracht worden sind. Eventuelle Überschüsse werden ausgezahlt, oder man kann vereinbaren, dass sie z. B. für die Grabpflege oder andere Zwecke verwendet werden.